Generell sind alle "fliegenden Bauten", die eine Gesamtfäche von 100m² übersteigen, von der örtlichen Baubehörde auf die ordnungsgemäße Errichtung hin zu überprüfen und für die Nutzung freizugeben. Hierfür sollte bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde ein Bauantrag zur Errichtung eines "Fliegenden Bau" gestellt werden.
Ein beispielhaftes Antragsformular liegt hier zum DOWNLOAD bereit.
Anhand eines von uns mitgelieferten "Prüfbuches" erfolgt durch die Baubehörde die öffentliche Gebrauchsabnahme.
Die hierfür anfallenden Gebühren sind vom Mieter und Nutzer der Anlage zu tragen. |