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HÄNGELASTEN UND DIE ZELTANLAGE

Aus statischer Sicht sind alle Zeltkonstruktionen NICHT für zusätzliche Hängelasten berechnet!

Dennoch kommt es vor, dass in eigener Regie und Verantwortung des Kunden z.B. tragende Gerüstteile als „Flugpunkte“ benutzt werden, um z.B. Beleuchtungs- und/oder Beschallungstechniken anzubringen. Dies sollte jedoch im Vorfeld mit der zuständigen Baubehörde oder mit einem Statiker abgestimmt werden.

 

 

 

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