Flugpunkte oder Hängelasten?


Aus statischer Sicht sind alle Zeltkonstruktionen gem. DIN 4112 bzw. DIN EN 13782 NICHT für zusätzliche Hängelasten berechnet! Nach den neuen Regelungen der DIN EN 13782 jedoch, wird eine sogenannte "Ersatzlast" berücksichtigt, die es erlaubt, leichte Beleuchtungskörper und/oder Dekorationen am Dach zu befestigen.
Im Einzelfall jedoch empfiehlt es sich, die geplanten Hängelasten (z.B. Rigging- Systeme für Beleuchtung oder Beschallung) statisch überprüfen zu lassen, damit bei einer Bauabnahme Probleme hinsichtlich einer Genehmigung vermieden werden können.
Das Anbringen von Hängelasten ohne statische Untersuchung oder Einwilligung von Tartler, welche die vorgesehene "Ersatzlast" übersteigt, geschieht auf eigene Gefahr und Verantwortung des Veranstalters!