Besteht eine Genehmigungspflicht?


Generell sind alle "fliegenden Bauten", die eine Gesamtfäche von 100m² übersteigen, von der örtlichen Baubehörde auf die ordnungsgemäße Errichtung hin zu überprüfen und für die Nutzung freizugeben. Hierfür sollte bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde ein Bauantrag zur Errichtung eines "Fliegenden Bau" gestellt werden.
Anhand eines von uns mitgelieferten "Prüfbuches" erfolgt dann durch die Baubehörde die öffentliche Gebrauchsabnahme. Die hierfür anfallenden Gebühren sind vom Mieter und Nutzer der Anlage zu tragen.

Ein beispielhaftes Antragsformular können Sie hier herunterladen.

BAUANZEIGE FLIEGENDER BAU.pdf
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